Entlastungspaket

Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind die Kosten für Erdgas stark gestiegen. Hiervon sind sowohl private Verbraucher als auch Unternehmen, die auf Energie angewiesen sind, betroffen.

Mit der Energiepreisbremse hat die Bundesregierung ein Mittel zur finanziellen Entlastung von Wärme-, Gas- und Stromkunden beschlossen. Dabei wird ein Grundkontingent des Verbrauchs auf einen festen Endpreis gedeckelt. Alles, was über diesen Basisbedarf hinaus verbraucht wird, wird zum vereinbarten Preis abgerechnet. Die Preisbremse für Gas und Strom und Wärme startet am 1. März 2023, soll aber auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 Energiekunden entlasten.

Außerdem erhielten viele Fernwärme- und Erdgaskunden eine finanzielle Soforthilfe im Dezember. Diese Einmalzahlung wurde aus Mitteln des Bundes finanziert.

Nachfolgend haben wir wichtige Informationen zur Energiepreisbremse für Strom und Gas bzw. Wärme und zur Dezember-Soforthilfe für Wärme- und Erdgaskunden (§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG) für Sie zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Änderungen möglich sind. Wir versichern, dass wir alle Leistungen genau wie vom Gesetzgeber vorgesehen, umsetzen werden.

Informationen zur Gas-/ Wärmepreisbremse

Informationen zur Strompreisbremse

Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Erdgaskunden

Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Nahwärmekunden