Grund-, Ersatzversorgung – Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers

Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.

Grundversorger ist das jeweilige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Gemäß Feststellung vom 1. Juli 2018 ist der Grundversorger vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 ebenfalls die SVS-Versorgungsbetriebe GmbH.

Der Grundversorger im Netzgebiet der SVS-Versorgungsbetriebe GmbH ist vom 01.07.2006 bis zum 31.12.2009 gemäß § 36 Abs. 2 EnWG:

SVS-Versorgungsbetriebe GmbH, Von-Ardenne-Straße 8, 48703 Stadtlohn

Preise für Grund- und Ersatzversorgung

Die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf der Seite des Vertriebes der SVS-Versorgungsbetriebe GmbH.

Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung

Die Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf der Seite des Vertriebes der SVS-Versorgungsbetriebe GmbH.

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung

Die Ergänzenden Bedingungen finden Sie auf der Seite des Vertriebes der SVS-Versorgungsbetriebe GmbH.

Stromkennzeichnung

Die Information über die Stromherkunft gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes § 42 (EnWG  vom 13.07.05) finden Sie auf der Seite des Vertriebes der SVS-Versorgungsbetriebe GmbH.