EEG

Veröffentlichungspflichten gemäß EEG

Bericht über die Ermittlung:

Die Pflicht zur Veröffentlichung und Berichtserstellung bezüglich der für den bundesweiten Ausgleich relevanten Daten ist für Elektrizitätsversorgungsunternehmen entfallen. Seit dem 1. Januar 2017 gilt diese Pflicht nach § 77 Abs. 1 EEG 2017 nur noch für Übertragungsnetzbetreiber.

Die Berichte der Übertragungsnetzbetreiber nach § 77 Abs. 1 EEG 2017 können für das betreffende Kalenderjahr auf der Internetseite des jeweiligen Betreibers eingesehen werden.