Bericht über die Ermittlung:
Die Pflicht zur Veröffentlichung und Berichtserstellung bezüglich der für den bundesweiten Ausgleich relevanten Daten ist für Elektrizitätsversorgungsunternehmen entfallen. Seit dem 1. Januar 2017 gilt diese Pflicht nach § 77 Abs. 1 EEG 2017 nur noch für Übertragungsnetzbetreiber.
Die Berichte der Übertragungsnetzbetreiber nach § 77 Abs. 1 EEG 2017 können für das betreffende Kalenderjahr auf der Internetseite des jeweiligen Betreibers eingesehen werden.
02563 / 9345 - 0
Gas und Wasser > 02563 / 9345 - 20
Strom > 02563 / 9345 - 30
Mo. - Do. 07.30 - 12.30 Uhr
und 13.30 - 17.00 Uhr
Fr. 07.30 - 12.30 Uhr
Von-Ardenne-Straße 8
48703 Stadtlohn
Öffentliche Energie- und Trinkwasserversorgung in
Stadtlohn, Vreden und Südlohn (SVS)
Wir freuen uns, Sie unter unserem neuen Namen LokalWerke begrüßen zu dürfen.
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