Intelligente Messsysteme sollen die sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft ermöglichen.
Ein Energieversorgungssystem, bei dem in erster Linie wetterabhängig erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien verbraucht wird, muss flexibel reagieren können. Daher benötigt es Informationen über Erzeugungs- und Verbrauchssituationen. Um von der Flexibilität profitieren zu können, müssen zukünftig zudem Marktsignale an Verbraucher und Erzeuger gesendet werden können. Beides zu tun, ist Aufgabe intelligenter Energienetze mit intelligenten Messsystemen als Mess- und Kommunikationseinheiten.
Die Umsetzung dieser Ziele soll mithilfe des Messstellenbetriebsgesetzes erfolgen.
Die Bundesregierung verspricht sich dadurch eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Hinweise zum Messstellenbetriebsgesetz und zu häufig gestellten Fragen geben. Darüber hinaus verweisen wir zu weiteren Informationen zum Thema auf die Internetseite der Verbraucherzentrale NRW sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Bundesnetzagentur.
Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist dabei ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird. Die SVS Versorgungsbetriebe GmbH ist der grundzuständige Messstellenbetreiber für Ihr Netzgebiet.
Bei den modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Stromzähler. Neben der Anzeige Ihres aktuellen Stromverbrauchs, werden die relevanten Stromverbrauchswerte bis zu 24 Monate im Zähler gespeichert.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Datenübertragung der Netz- und Verbrauchswerte an den zuständigen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferanten im gesetzlich geregelten Umfang. Dies entspricht den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, ist abhängig von Ihrem Jahresstromverbrauch. Bei Erzeugungsanlagen ist die Anlagenleistung zu berücksichtigen. Falls Sie einen Stromverbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr (gemittelt der letzten 3 Jahreswerte), Erzeugungsanlagen größer als 7 kW oder steuerbare Anlagen haben, erhalten Sie künftig ein intelligentes Messsystem. Sobald diese Technik am Markt verfügbar ist, wird mit dem Einbau begonnen. Sollten Ihr Verbrauch bzw. Ihre Erzeugungsanlage unterhalb dieser Grenzen liegen, dann erhalten Sie künftig eine moderne Messeinrichtung. Die Aufrüstung zu einem intelligenten Messsystem ist hier allerdings optional möglich. Der Austausch der Stromzähler erfolgt sukzessive und wird vorher schriftlich angekündigt.
Hier finden Sie weitere Informationen des BMWi zum Thema Smart Meter und digitale Stromzähler.
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind Messstellenbetreiber verpflichtet, sich bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen an gesetzliche Preisobergrenzen zu halten. Die geltenden Preise finden Sie in den veröffentlichten Preisblättern oben stehend.
In der Regel rechnen wir wie gewohnt die Entgelte über Ihren Stromlieferanten ab, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben. Ihr Stromlieferant entscheidet, ob er die Preisveränderungen an Sie weiterverrechnet. Sollten Sie und Ihr Stromlieferant nicht wollen, dass er die Entgelte übernimmt, können wir aber auch direkt mit Ihnen abrechnen.
Ja. Die Einbaupflicht wurde über das Messstellenbetriebsgesetz durch den Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann man der Einbaupflicht nicht widersprechen.
Der Einbau von modernen Messeinrichtung wurde nach dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes („MsbG“) erforderlich.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb einer modernen Messeinrichtung werden nicht über Ihre Einspeiseabrechnung, welche Sie vom Netzbetreiber erhalten, abgerechnet.
Daher erhalten Sie für den Messstellenbetrieb der modernen Messeinrichtung eine separate Rechnung vom Messstellenbetreiber.
02563 / 9345 - 0
Gas und Wasser > 02563 / 9345 - 20
Strom > 02563 / 9345 - 30
Mo. - Do. 07.30 - 12.30 Uhr
und 13.30 - 17.00 Uhr
Fr. 07.30 - 12.30 Uhr
Von-Ardenne-Straße 8
48703 Stadtlohn
Öffentliche Energie- und Trinkwasserversorgung in
Stadtlohn, Vreden und Südlohn (SVS)