Weitere Hinweise finden Sie untenstehend.
Corona ist derzeit allgegenwärtig und hat uns fest im Griff. Um unsere Kunden und Mitarbeiter zu schützen, haben wir uns dazu entschieden, die Ablesung nicht wie gewohnt durch Ableser durchzuführen. In diesem Jahr bieten wir verschiedene, kontaktlose Möglichkeiten an. Es müssen wieder ausnahmslos alle Zähler abgelesen werden, unabhängig vom Strom- oder Gaslieferanten.
Um die von der Bundesregierung geminderten Mehrwertsteuersätze für 2020 von 19% auf 16% (Strom / Gas) bzw. von 7% auf 5% (Wasser) für das ganze Jahr berücksichtigen zu können, benötigen wir Ihre Zählerstände bis spätestens zum 10.12.2020.
Helfen Sie mit Ihrer Zählerstandsabgabe den Einzelhändlern vor Ort! Wie das geht? Ganz automatisch: Unter allen bis zum 10.12.2020 eingegangenen Zählerstandsmeldungen verlosen wir
50 Stadtmarketing-Gutscheine im Wert von jeweils 50 Euro!
So möchten wir gemeinsam mit Ihnen den Einzelhändlern in Stadtlohn, Vreden und Südlohn helfen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Sie müssen dafür nichts weiter machen, lediglich Ihren Zählerstand abgeben. Egal ob online, per Ablesekarte, per E-Mail oder eine der anderen kontaktlosen Möglichkeiten.
Sparen Sie außerdem bares Geld und profitieren Sie noch bis Ende 2020 von der gesenkten Mehrwertsteuer von 16%. Ein doppelter Mehrwert für Kunden und Einzelhändler in Stadtlohn, Vreden und Südlohn.
Bei Stromzählern gibt es diverse Bauformen. Auf der beigelegten Ablesekarte ist die genaue Stelligkeit der Zähler aufgeführt. Bitte tragen Sie sämtliche Ziffern des Zählwerkes in die Felder der Ablesekarte ein.
z. B. 006637,9
Ausnahme:
Bei der Online Zählerstandserfassung erfolgt die Eingabe ohne Angabe der Kommastelle, z. B. 006637
z. B. 1.8.0 oder z. B. 1.8.1
Bei elektronischen Zählern bitte den Zählerstand des aufgeführten Zählwerkes eintragen.
Bitte darauf achten, dass das auf der Ablesekarte aufgeführte Zählwerk im Display zu sehen ist.
z. B. 02673,617 - bitte nur 02673 eintragen
Gaszähler haben in der Regel drei Nachkommastellen.
Bitte tragen Sie nur den Zählerstand vor dem Komma in die Ableseliste ein.
z.B. 00124
Wasserzähler haben keine Kommastelle. Bitte geben Sie die Ziffern des Zählwerkes ein.
Um mit der Übermittlung Ihrer Zählerstände zu beginnen müssen Sie sich zunächst mit Ihrer Kundennummer der Ablesekarte und einer Zählernummer verifizieren.
Dabei reicht es aus, wenn Sie eine Zählernummer Ihrer Verbrauchsstelle (bspw. Strom) eingeben.
Nach Eingabe Ihrer Kundennummer und einer Zählernummer werden Ihnen alle Zähler angezeigt, die Ihrer Verbrauchsstelle zugeordnet wurden.
Sollten Sie über mehrere Verbrauchsstellen verfügen muss dieser Schritt für jede Verbrauchsstelle durchgeführt werden! (d.h. Eingabe von Kundenummer + eine Zählernummer der Verbrauchsstelle)
Hier können Sie nun alle Zählerstände eingeben.
Hinweis: Die Zählerstände müssen ohne Kommastellen eingegeben werden!
Die E-Maildresse ist kein Pflichtfeld! Sie wird nur benötigt, falls ein Bestätigungsbeleg erwünscht ist!
Nach Eingabe der Zählerstände den Button „Prüfen“ anklicken. Nun wird die Eingabe auf Plausibilität geprüft, um z.B. Tippfehler auszuschließen.
Bei zu hoher Abweichung enthalten Sie dementsprechend eine Hinweismeldung.
Falls die Zählerstände aus Ihrer Sicht dennoch korrekt sind kann die Eingabe mit dem Button „Bestätigen“ trotzdem durchgeführt werden.
Wenn alle Zählerstände eingegeben wurden und keine weiteren Eingabefehler vorliegen können die Stände über den Button „Absenden“ an die SVS übermittelt werden.
Nun wurden die Zählerstände Erfolgreich übermittelt. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gern per E-Mail unter
info@svs-versorgung.de kontaktieren oder melden Sie sich direkt bei einem unserer Ansprechpartner.
Hier finden Sie alle Hinweise auch noch einmal als PDF-Dokumente:
02563 / 9345 - 0
Gas und Wasser > 02563 / 9345 - 20
Strom > 02563 / 9345 - 30
Mo. - Do. 07.30 - 12.30 Uhr
und 13.30 - 17.00 Uhr
Fr. 07.30 - 12.30 Uhr
Von-Ardenne-Straße 8
48703 Stadtlohn
Öffentliche Energie- und Trinkwasserversorgung in
Stadtlohn, Vreden und Südlohn (SVS)