Schon einmal darüber nachgedacht die eigenen vier Wände in ein Kraftwerk umzuwandeln?
Die Nutzung dieser regenerativen Energie wird durch unsere Bundesregierung mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) unterstützt. Zentrales Merkmal dieses Gesetzes sind feste Vergütungssätze für Strom aus Erneuerbaren Energien, der in das Stromnetz eingespeist wird. Nach dem EEG erhält der Anlagenbetreiber eine Vergütung, die über einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt ist. Diese Einspeisevergütung wird über eine Umlage im Strompreis von allen Verbrauchern finanziert.
Füllen Sie den Antrag auf Anschluss einer Photovoltaikanlage (nur für PV) in Abstimmung mit Ihrem Elektroinstallateur aus.
Dort können Sie auch den Anschluss aller weiteren Eigenerzeugungsanlagen beantragen.
Bevor Sie Ihre Anlage installieren, muss eine Netzüberprüfung in unserem Hause durchgeführt werden. Falls eine technische Änderung am Stromnetz nötig ist, um die Energiemengen aufzunehmen, bitten wir Sie uns Ihre Auftragsbestätigung von Ihrem Elektroinstallateur zuzusenden. Anschließend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung bezüglich der weiteren Terminplanung.
Ihr Elektroinstallateur vereinbart mit uns einen Termin zur Abnahme der Photovoltaikanlage.
Nach der Inbetriebnahme bekommen Sie innerhalb von 5 Wochen die Vertragsunterlagen zugesandt.
Auf Grundlage des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) wird der Abschlagsbetrag für das restliche Jahr durch uns ermittelt. Sie erhalten von uns eine entsprechende Abschlagsmitteilung.
Zum Jahresende erhalten Sie von uns eine Ablesekarte, mit der wir Sie bitten uns den Zählerstand zum 31.12. mitzuteilen. In der zweiten Hälfte des Folgemonats Januar erhalten Sie dann Ihre Jahresabrechnung. Daraus ergibt sich ein Guthaben bzw. ein Zahlbetrag für Sie. (Zahlbeträge werden mit den neu berechneten Abschlägen verrechnet) Der erste neu berechnete Abschlag wird im Februar eines jeden Jahres zusammen mit einem eventuellen Guthaben ausgezahlt. Ein Jahr ist somit in 11 Abschläge aufgeteilt.
Je nach Anlagengröße bzw. vorhandener kundeneigener Trafostation kann es sein, dass wir die Einspeisung monatlich direkt über einen fernauslesbaren Zähler abrechnen. Dann entfallen die Punkte 5 und 6.
Stand: August 2020
BHKW = Blockheizkraftwerk
kWp = Kilowatt peak
02563 / 9345 - 0
Gas und Wasser > 02563 / 9345 - 20
Strom > 02563 / 9345 - 30
Mo. - Do. 07.30 - 12.30 Uhr
und 13.30 - 17.00 Uhr
Fr. 07.30 - 12.30 Uhr
Von-Ardenne-Straße 8
48703 Stadtlohn
Öffentliche Energie- und Trinkwasserversorgung in
Stadtlohn, Vreden und Südlohn (SVS)
Wir freuen uns, Sie unter unserem neuen Namen LokalWerke begrüßen zu dürfen.
Hier geht´s zur neuen Website: