Förderprogramme

Mit unserem Förderprogramm möchten wir gemeinsam mit Ihnen Energie sparen und die Umwelt schonen. Dafür unterstützen wir Sie bei energieeffizienten Investitionen. Mitmachen lohnt sich! Das Förderprogramm ist zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2023.

A++ Geräte

Was wird gefördert?

  1. Seit dem 01.03.2021 hat sich das EU-Energielabel für viele Haushaltsgeräte geändert, jedoch fördern wir weiterhin eine/n neu gekaufte/n Kühlschrank, Kühltruhe, Gefrierschrank, Trockner, Waschmaschine oder Spülmaschine mit den neuen Energieeffizienzklassen A bis E (ein Gerät pro Jahr).
  2. Austausch einer alten Umwälzpumpe oder
  3. Wartung der Erdgas-Heizungsanlage durch einen Fachinstallateur

Pro Elektrogerät (s. 1.) fördern wir 50,- €. Maximale Förderhöhe pro Kunde und Jahr beträgt 100,- € inkl. MwSt. (1 x Elektrogerät, 1 x Wartung oder Umwälzpumpe).

Wie erhalte ich meinen Bonus?

Senden Sie uns einfach Ihre Rechnungskopie des Gerätes oder der Wartung zu. Bis zum 30.06. eines Kalenderjahres kann die Förderung noch rückwirkend für das Vorjahr in Anspruch genommen werden.

Wer wird gefördert?

Alle SVS-Kunden, die in den letzten zwei Jahren* den gesamten Energiebedarf (also Strom + Gas + Wasser) von uns abgenommen haben.

*zwei volle Lieferjahre Strom, Gas & Wasser

Hinweis

Bei Umwälzpumpen ändert sich die Mindestanforderung für eine Förderung ebenfalls. Es werden lediglich noch Heizungspumpen gefördert, die einen sogenannten Energieeffizienzindex von unter/gleich 0,23 erreichen.
Diesen Wert finden Sie auf dem Typenschild der jeweiligen Pumpe.

REGENTONNEN & REGENWASSERZISTERNEN

Was wird gefördert?
Eine neu gekaufte Regentonne oder Regenwasserzisterne (eine Regentonne pro Jahr oder einmalig eine Regenwasserzisterne). Pro Regentonne oder Zisterne fördern wir 25% der Anschaffungskosten bei einer maximalen Förderhöhe pro Kunde und Jahr von 100,- € inkl. MwSt.*

Wie erhalte ich meinen Bonus?
Senden Sie uns einfach Ihre Rechnungskopie der Regentonne oder Zisterne zu. Bis zum 30.06. eines Kalenderjahres kann die Förderung noch rückwirkend für das Vorjahr in Anspruch genommen werden. Der Betrag wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und mit einem der nächsten Abschläge verrechnet.*

Wer wird gefördert?
Alle SVS-Kunden, die in den letzten zwei Jahren** den gesamten Energiebedarf (also Strom + Gas + Wasser) von uns abgenommen haben.

*Die Gesamtfördersumme ist begrenzt. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Auszahlung der Förderung. **zwei volle Lieferjahre Strom, Gas & Wasser

Warum wir fördern

Trinkwasser gibt‘s im Handumdrehen. Frisch, klar, sauber, fließt es aus dem Hahn, wann immer wir es brauchen. Jeden Tag rund um die Uhr. Dabei wird oft vergessen, dass Trinkwasser ein Lebensmittel ist. Im wahrsten Sinne des Wortes: Ein Mittel, ohne das kein Leben möglich ist, weshalb es sparsam verwendet werden soll. Nach den vergangenen trockenen Sommern ist es umso wichtiger, dass wir auf die Gartenbewässerung und Poolbefüllung mit Trinkwasser verzichten. Nutzen Sie Brauchwasser bzw. Regenwasser, welches in einer der Regenwasserzisterne oder in der Regenwassertonne gesammelt werden kann und helfen Sie so Trinkwasser einzusparen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Hier gibt es mehr Infos zum Thema

 

Erdgasherde & Erdgaswäschetrockner

Unsere Kunden erhalten bei Anschaffung eines Erdgasherdes, wie auch eines erdgasbeheizten Wäschetrockners einen Zuschuss für jedes Gerät von 100,-€. Die Förderung ist auf 100 Geräte begrenzt.

Wenn Sie gerne kochen, wird Sie der moderne Erdgasherd bestimmt begeistern. Der Grund dafür ist vor allem seine sensible Regulierbarkeit. Praktisch am Erdgasherd ist auch, dass sich die Gasflamme an jede Topfgröße anpasst, die benötigte Hitze ohne vorheizen sofort zur Verfügung steht und nach dem Ausschalten gibt es keine unerwünschte Restwärme.

Der Erdgaswäschetrockner stellt mit rund 40 Prozent geringerem Primärenergiebedarf und einer 50 Prozent kürzeren Laufzeit eine energiesparende und umweltverträglichere Alternative zum Elektrogerät gleicher Leistung dar.