Seit dem 01. Mai 2014 müssen alle Besitzer von Wohngebäuden in Deutschland deren Energiebedarf ausweisen, wenn Sie diese verkaufen oder neu vermieten wollen. Der dafür geschaffene Energieausweis informiert über den energetischen Zustand einer Immobilie. Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis spätestens beim Besichtigungstermin dem Interessenten vorzulegen. Ein Energieausweis dient also der Verbraucherinformation, ist aber auch eine Bestandsaufnahme des Gebäudes und gibt eine Hilfestellung bei der Modernisierung.
02563 / 9345 - 0
Gas und Wasser > 02563 / 9345 - 20
Strom > 02563 / 9345 - 30
Mo. - Do. 07.30 - 12.30 Uhr
und 13.30 - 17.00 Uhr
Fr. 07.30 - 12.30 Uhr
Von-Ardenne-Straße 8
48703 Stadtlohn
Öffentliche Energie- und Trinkwasserversorgung in
Stadtlohn, Vreden und Südlohn (SVS)