Strom- und Gaspreisbremse: Abschlagsmitteilungen ab März


Die Energiepreisbremse, die Wärme-, Gas- und Stromkunden aufgrund der gestiegenen Energiepreise finanziell entlastet, wird automatisch abgewickelt. Ab März werden die Abschläge rückwirkend zum 1. Januar entsprechend angepasst.

Die SVS arbeitet mit Hochdruck an der Versendung der brieflichen Mitteilungen, in der alle Details zu den individuellen, neuen Abschlägen zu finden sind. Aufgrund einer Softwareanpassung kann es allerdings zu Verzögerungen bei der Zustellung kommen.

Unabhängig vom Eintreffen der individuellen Mitteilung, werden alle Kunden, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, ihre Entlastung durch die Energiepreisbremsen erhalten. Sie müssen nicht selbst tätig werden, wir übernehmen die Abwicklung der Energiepreisbremsen automatisch.

Alle wichtigen Infos rund um das Thema Energiepreisbremse finden Sie hier.