Entlastungspaket – Alles Wichtige zur Dezember-Soforthilfe


Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind die Kosten für Erdgas stark gestiegen. Hiervon sind sowohl private Verbraucher als auch Unternehmen, die auf Erdgas angewiesen sind, betroffen. Der Gesetzgeber hat daher Maßnahmen entwickelt, um Verbraucher bei der Bewältigung dieser gestiegenen Kosten zu unterstützen. Dazu erhalten viele Wärme- und Erdgaskunden eine finanzielle Soforthilfe im Dezember. Diese Einmalzahlung wird aus Mitteln des Bundes finanziert und soll Kunden bis zur Einführung der Gaspreisbremse (aktuell geplant für März 2023) entlasten.

Hier haben wir wichtige Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Wärme- und Erdgaskunden (§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG) für Sie zusammengefasst.