Entlastung für Gaskunden


Verminderter Umsatzsteuersatz und Aufhebung der Umlage

Die Situation auf dem Energiemarkt ist weiterhin angespannt. Angesichts der hohen Gaspreise gibt es jedoch auch positive Nachrichten für alle Gaskunden.

Nachdem die von der Bundesregierung geplante Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh netto noch vor ihrem Inkrafttreten entfällt, werden Verbraucherinnen und Verbraucher nun zusätzlich entlastet: Die Umsatzsteuer auf Gas wird, befristet bis März 2024, von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Aufgrund dessen werden die Abschläge für Strom und Gas nicht automatisch zum 15.11., sondern im Rahmen der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung angepasst. Dementsprechend wird die verminderte Gas-Umsatzsteuer von 7 Prozent für das ganze Jahr berücksichtigt. Alle Preisreduzierungen werden folglich in vollem Umfang an die SVS-Gaskunden weitergegeben.