Fristende 31. Januar 2021: Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister
Gesetzliche Verpflichtung für alle Stromerzeugungsanlagen
Die SVS-Versorgungsbetriebe GmbH weist alle Einspeiseanlagenbetreiber darauf hin, dass die Anlagen bis spätestens zum 31. Januar 2021 im zentralen Marktstammregister (MaStR) unter www.marktstammdatenregister.de angemeldet sein müssen.
Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG weiterhin ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten:
- Wenn Sie eine Anlage betreiben, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist, dann gilt i. d. R. eine zweijährige Frist für die Registrierung im MaStR (bis Januar 2021).
- Wenn Sie eine Anlage betreiben, die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gehen wird oder gegangen ist, muss die Registrierung im MaStR einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.
Sollten Sie Ihre Registrierung im Marktstammdatenregister bereits getätigt haben, betrachten Sie diese Erinnerung als gegenstandslos.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Hotline der Bundesnetzagentur, welche das Marktstammdatenregister betreibt: Tel. 0228 / 1433-33. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich an Frau Rosing oder Frau Schnieders von der SVS, Tel. 02563 / 9345-653 oder -657, E-Mail: einspeiser@svs-versorgung.de.
Stadtlohn, 14.12.2020