Geänderte Zählerstandserfassungen in Zeiten von Corona


Aufgrund der aktuellen Situation werden in diesem Jahr erstmalig keine Ableser der SVS-Versorgungsbetriebe GmbH entsandt.

Untenstehende Möglichkeiten werden zur Zählerstandserfassung angeboten. Zusätzliche Hinweise zur Zählerstandseingabe finden Sie auch in dem beigefügten Infoschreiben der zugesendeten Ablesekarten.

  1. Online unter www.svs-versorgung.de

Kunden der SVS-Versorgungsbetriebe GmbH haben dieses Jahr die Möglichkeit ihre Zählerstände online unter www.svs-versorgung.de einzugeben. Zur Identifikation ist die Kundennummer der jeweiligen Ablesekarte und eine der aufgeführten Zählernummern notwendig.

Hier geht es zur Eingabe.

  1. Kartenablesung

Eine weitere, kontaktlose Option bietet die Kartenablesung. In diesem Fall kann händisch der Zählerstand auf eine entsprechend vorgefertigte Postkarte der SVS eingetragen und gebührenfrei zurückgeschickt werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Kartenablesung, die sich in dem beigefügten Infoschreiben befinden.

  1. E-Mail an zaehlerstand@svs-versorgung.de

Einfach und schnell: Senden Sie ein Foto Ihres Zählers an zaehlerstand@svs-versorgung.de. Bitte beachten Sie auch hier die Hinweise, die sich in dem Infoschreiben befinden.

  1. Telefon

Sie können Ihre Zählerstände auch per Telefon angeben. Ggf. kann es hier zu Wartezeiten kommen. Tel.: 02563-9345-670 | Mo. bis Fr. 7:30 h – 12:30 h | Mo. bis Do. 13:30 h – 17:00 h.

Große Verlosung: Zählerstand abgeben und den Einzelhändlern vor Ort helfen

Unter allen bis zum 10.12.20 eingegangenen Zählerstandsmeldungen werden 50 Stadtmarketing-Gutscheine im Wert von jeweils 50 Euro verlost! So möchte die SVS den Einzelhändlern in Stadtlohn, Vreden und Südlohn helfen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis:

Um die von der Bundesregierung geminderten Mehrwertsteuersätze für 2020 von 19% auf 16% (Strom / Gas) bzw. von 7% auf 5% (Wasser) für das ganze Jahr berücksichtigen zu können, werden Ihre Zählerstände bis spätestens zum 10.12.2020 benötigt. Sollte kein Zählerstand durch eine der angebotenen Möglichkeiten erfasst werden, wird automatisch ein Mittelwert gewichtet.