Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasserinstallation


Informationen zur „WIEDERINBETRIEBNAHME EINER TRINKWASSERINSTALLATION NACH VORÜBERGEHENDER STILLLEGUNG“

Im Zuge der Maßnahmen gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie Wohnungen eine längere Zeit nicht genutzt werden können. (z.B. Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime, …)

Für Betreiber von Trinkwasserinstallationen (Privatkunden, Unternehmer, sonstige Inhaber, …) kann es in diesen Fällen erforderlich werden, ihre Trinkwasserversorgungsanlage sowohl vorübergehend stillzulegen als auch insbesondere diese wieder in Betrieb zu nehmen.

Gerne geben wir die Informationen des Kreis Borken bzw. des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) an Sie weiter:

Fragen hierzu beantwortet Ihnen Herr Sladeczek gerne telefonisch unter 02563 / 9345-0 oder per E-Mail sladeczek@svs-versorgung.de.