- gültig ab 1. Januar 2011 -
Die SVS-Versorgungsbetriebe GmbH (SVS) bietet die Versorgung mit Gas der Marken SVSnaturgas SVSnaturgas Optimo-maxi (Sonderabkommen S I) und SVSnaturgas Optimo-maxi plus (Sonderabkommen S II) zu den Bestimmungen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)" vom 26.Oktober 2006 (BGBl. I. S.2396) einschließlich der "Ergänzenden Bedingungen" der SVS in der jeweils gültigen Fassung und zu den nachstehenden Tarifen und Sonderpreisen an.
1. SVSnaturgas-Preis und Umsatzsteuer
Der SVSnaturgas-Preis setzt sich bei den Sonderpreisen SVSnaturgas Optimo-maxi / -maxi plus aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen und einem Arbeitspreis für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen. Die nachstehend aufgeführten Endpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von zur Zeit 19%. Die Endpreise sind auf drei Dezimalstellen gerundet und erscheinen nicht auf den Rechnungen.
1.1 SVSnaturgas Optimo-maxi (Sonderabkommen S I)
Für die Anwendungsbereiche Raumheizung bzw. Gasvollversorgung für Wohnungen mit Etagenheizungen und Reihenhäuser sowie für den gewerblichen Bedarf bei einem Jahresverbrauch von 10.001 kWh bis 30.000 kWh :
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+ 19 % USt |
Gesamt |
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Jahresgrundpreis |
108,00 € |
20,52 € |
128,52 € |
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Arbeitspreis |
4,822 Ct/kWh |
0,916 Ct/kWh |
5,738 Ct/kWh |
1.2 SVSnaturgas Optimo-maxi plus (Sonderabkommen S II)
Für die Anwendungsbereiche Raumheizung bzw. Gasvollversorgung für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie für den gewerblichen Bedarf bei einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh :
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+ 19 % USt |
Gesamt |
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Jahresgrundpreis |
144,00 € |
27,36 € |
171,36 € |
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Arbeitspreis |
4,702 Ct/kWh |
0,893 Ct/kWh |
5,595 Ct/kWh |
Bei einem Jahresverbrauch von über 55.384 kWh wird anstelle des Grund- und Arbeitspreises ein Durchschnittspreis für jede abgenommene kWh berechnet, wie er sich bezogen auf einen Jahresverbrauch von 55.384 kWh aus dem Jahresgrundpreis und dem Arbeitspreis ergibt. Dieser Durchschnittspreis beträgt 4,962 Ct/kWh (5,905 Ct/kWh inkl. Umsatzsteuer).
Die Sonderpreise SVSnaturgas Optimo gelten ab dem 1. Januar 2011.
2. Besondere Bedingungen für die Sonderabkommen SVSnaturgas Optimo-maxi und -maxi plus
Die Sonderabkommen SVSnaturgas Optimo-maxi und -maxi plus können vom Kunden oder von der SVS mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Jahres gekündigt werden. Im Falle einer einseitigen Preisänderung nach § 5 Abs. 2 GasGVV bleibt das Recht des Kunden zur ordentlichen Kündigung des Liefervertrages nach § 20 GasGVV unberührt. Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristmäßigen Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist (§ 5 Abs. 3 GasGVV).
Nachlass: Auf die oben genannten Arbeitspreise gewähren wir für die Zeit ab 01.01.2011 einen Nachlass von 0,952 Cent/kWh inkl. Mehrwertsteuer.
Festpreisvereinbarung (SVSnaturgas Fixo)
Gaskunden der Preisregelung SVSnaturgas Optimo können jeweils mit Wirkung vom 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres innerhalb einer vorgegeben Frist beantragen, dass der am Stichtag gültige Gaspreis (mini, midi, maxi, maxi plus) für ein oder zwei Jahre fest vereinbart wird. Die Gasmenge für die Festpreisvereinbarungen ist insgesamt auf eine Jahresmenge von 5,0 Mio kWh begrenzt. Festpreisvereinbarungen per 01.04. können bis zum 20.04. und per 01.10. bis zum 20.10. des jeweiligen Jahres bei der SVS beantragt werden.
Kombitarif
Wir bieten Ihnen mit unserem Kombitarif bei Abnahme von zwei Versorgungsmedien (z.B. Strom und Erdgas) einen Nachlass von 3% auf die komplette Jahresabrechnung. Bei Abnahme von drei Versorgungsmedien (Wasser, Erdgas und Strom) gewähren wir sogar 4%. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass alle für Sie möglichen Versorgungsmedien von der SVS bezogen werden. Mit Abschluss des Kombitarifes lösen wir die bestehenden Tarife auf und überführen Sie automatisch in das, für Sie zutreffende und somit günstigere Kombiabkommen.
Zusatzvereinbarung Erdgas
Alternativ bieten wir bei einer Vertragsbindung bis zum 31.12. des Folgejahres einen Nachlass von 2,5% auf die komplette Jahresabrechnung Erdgas. Wir weisen darauf hin, dass der Kombitarif und die Zusatzvereinbarung Erdgas nicht gleichzeitig abschließbar sind.
3. Allgemeine Bestimmungen
3.1 Für jeden zusätzlichen Zähler, der auf Wunsch des Kunden in seine Gasanlage eingebaut wird, ist ein Zuschlag zu zahlen, und zwar:
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+ 19 % USt |
Gesamt |
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bis zu 6 m³/h Eichleistung |
36,00 €/Jahr |
6,84 €/Jahr |
42,84 €/Jahr |
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über 6 m³/h Eichleistung |
42,00 €/Jahr |
7,98 €/Jahr |
49,98 €/Jahr |
3.2 Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh).
Die verbrauchten kWh werden wie folgt ermittelt:
Die Anzahl der mit dem Zähler erfassten Kubikmeter wird mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Brennwertes und der physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Gases von RWE WWE AG festgelegt wird.
Beim Vergleich zwischen einer "kWh Strom" und einer "kWh Gas" müssen die unterschiedlichen Umwandlungs- und Anwendungsgrade der beiden Energiearten berücksichtigt werden.
Daraus ergibt sich, dass der Gasverbrauch in kWh etwa dem 1,4 fachen des vergleichbaren Stromverbrauches entspricht.
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