NETZ Aktuelles Kontakt Impressum FAQs Sitemap

Wir unterstützen die Anschaffung von erdgasbetriebenen Neuwagen und die Umrüstung von Neufahrzeugen auf Erdgasbetrieb. Gefördert wird mit Tankgutscheinen, um vor allem an dem geplanten Tankstellenstandort eine gute Auslastung zu erreichen.

 

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung für Erdgasfahrzeuge erfolgt durch einen fahrzeug- und tankstellenbezogenen "Tankgutschein" zur kostenlosen Erdgasbetankung
  • Der Tankgutschein kann ab etwa Mitte 2003 an der DEA Tankstelle in Vreden, Wüllener Straße eingelöst werden
  • Die maximale Freimenge beträgt 1.000 kg Erdgas
  • Die Gültigkeitszeit des Tankgutscheins für die kostenlose Betankung beträgt 2 Jahre
  • Der Tankgutschein ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden
  • Die Förderung ist begrenzt auf 40 Fahrzeuge


 

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Der Halter des geförderten Fahrzeuges muss in Stadtlohn, Vreden oder Südlohn wohnen und Strom- Gaskunde der SVS sein
  • Gefördert wird die Anschaffung serienmäßiger Erdgas-Neufahrzeuge und die Umrüstung neuer Fahrzeuge auf Erdgasbetrieb (bei Neuumrüstungen liegt im Einzelfall die Toleranzgrenze für das Alter des Basisfahrzeugs bei maximal 2 Jahren). Die Anschaffung von gebrauchten Erdgasfahrzeugen wird nicht gefördert
  • Das Fahrzeug muss mit unserem Werbeaufkleber versehen werden (Größe 1:80 cm lang; Größe 2:30 cm lang)
  • Der Fahrzeughalter soll bei Inanspruchnahme dieses Förderprogramms das Fahrzeug für einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren betreiben


 

Welchen Wert hat der Tankgutschein?

  • 1.000 kg Erdgas, die innerhalb von 2 Jahren durch SVS bereitgestellt werden, entsprechen vom Energieinhalt (Hu) etwa 1.200 l Benzin. Bei einem Benzinpreis von 1,20 € erspart sich der Interessent damit Treibstoffkosten von etwa 1.500 €.


 

Wie funktioniert der Ablauf der Förderung?

  • Der Interessent teilt der SVS mit, dass er ein erdgasbetriebenes Fahrzeug kaufen oder ein Fahrzeug auf Erdgas umrüsten will und beantragt formlos die Aufnahme in das Förderprogramm
  • SVS bestätigt die Aufnahme in das Förderprogramm
  • Der Interessent bestellt ein Fahrzeug/ bzw. erteilt den verbindlichen Auftrag zur Umrüstung
  • Der Interessent schickt innerhalb eines Monats nach Bestätigung durch die SVS eine Kopie der Bestellung (Auftragserteilung) an die SVS, bei Umrüstungen zusätzlich Kopie des Fahrzeugbriefes
  • Nach Anmeldung des Neufahrzeuges, bzw. nach durchgeführter Umrüstung, schickt der Interessent jeweils eine Kopie des Fahrzeugbriefes sowie der Fahrzeug- bzw. Umrüstrechnung an die SVS
  • SVS stellt den Tankgutscheinn zur Verfügung
  • Der Kunde kann nunmehr den Tankgutschein an der Tankstelle gegen eine Tankkarte einlösen

zurück




© SVS-Versorgungsbetriebe GmbH 2007

Design and CMS by Internetagentur Kreado